· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Betrug durch Versicherer - Wann werden die Grenzen des Strafrechts berührt?
| Das auf Seite 8 in dieser Ausgabe wiedergegebene Urteil des AG Berlin-Mitte gibt Anlass, sich einmal mit der Frage des Versicherungsbetrugs zu befassen. Allerdings nicht aus dem gängigen Blickwinkel des Betrugs an Versicherern, sondern aus dem eher seltenen Blickwinkel des Betrugs durch Versicherer. Der Richter aus Berlin nennt das dortige Verhalten des Versicherers nämlich unverblümt „Betrug“ - und damit liegt er nach unserer Einschätzung richtig. |
Der Vorwurf „Betrug“ ist schnell bei der Hand
Wo über das derzeitige Verhalten mancher Versicherer bei der Schadenregulierung etwas weniger sachlich diskutiert wird, ist der Vorwurf des Betrugs durch Versicherer schnell bei der Hand. Das gilt insbesondere für Blogs im Internet, wo niemand für sein anonymes Geschreibe Verantwortung übernehmen muss. Doch so einfach ist das nicht.
Wichtig | Eine falsche Rechtsauffassung zu vertreten erfüllt eben nicht den Tatbestand des Betrugs, auch wenn diese Rechtsansicht erkennbar und vielleicht sogar ganz bewusst von der obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht. Wenn es anders wäre, müsste ja in vielen Fällen der Verlierer eines zivilrechtlichen Rechtsstreits anschließend mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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