· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Datenschutzerklärung als Regulierungsvoraussetzung?
| Die größte Aufregung um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist verblasst, die Dinge haben sich eingependelt. Nun begegnet die Verordnung einem Leser in der Schadenregulierung: „Ein für einen ausländischen Versicherer tätiges Regulierungsbüro schreibt uns: ‚Wir können erst regulieren, wenn die Ihnen übersandte Datenschutzerklärung unterzeichnet zurückgesandt wurde.‘ Ist das richtig? Dann müsste das ja in allen Schadenregulierungen so sein. Das hat noch keine andere Versicherung verlangt.“ |
Antwort: Das läuft alles unter Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Der lautet, soweit hier von Interesse:
„Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
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