· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Die Haken und Ösen bei der Inzahlunggabe von Fahrzeugen mit unreparierten Unfallschäden
| Ein Kunde möchte ein Unfallfahrzeug unrepariert beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs in Zahlung geben. Ein Schadengutachten liegt vor. Und nun müssen Sie in etwa wissen, wieviel der Versicherer erstattet, um das Ersatzgeschäft kalkulieren zu können. Die Haken und Ösen verbergen sich hier an vielen Stellen: die Mehrwertsteuer, die Stundenverrechnungssätze, die UPE-Aufschläge, die Verbringungs- und Entsorgungskosten und nicht zuletzt die merkantile Wertminderung sind die Stellschrauben, mit denen viele Versicherer den Schaden - nicht selten zu Unrecht - kleinrechnen wollen. |
Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungsaufwand
Bevor wir auf die einzelnen Behauptungen der Versicherer eingehen und Ihnen die Argumente an die Hand gegen, mit denen Sie sich gegen die Praktiken der Versicherer wehren können, gilt es, zwei Begriffe zu klären: den Wiederbeschaffungs- und den Wiederherstellungsaufwand. Diese Begriffe hat der BGH geprägt. Sie tauchen in diesem Beitrag an verschiedenen Stellen auf:
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