23.07.2013 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Einbringung eines Großkundenrabatts bei fiktiver Abrechnung?
| Rechnet ein Fahrzeughalter, der eine große Flotte betreibt, den Reparaturschaden fiktiv ab, kann der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer ihm nicht einen bei einer Reparatur erzielbaren Großkundenrabatt entgegenhalten. Das AG Bremen bezieht mit diesem Urteil Stellung zu einer äußerst umstrittenen Frage. |
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