· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
„Einwände behalten wir uns vor.“ Warum machen die das?
| Nicht alles erstatten, aber so viel, dass damit hoffentlich Ruhe herrscht. Das scheint die Strategie vieler Versicherer zu sein. Man kann das auch als Austesten der Ausbuchungs-Schmerzgrenze betrachten. In diesem Zusammenhang fiel einem Leser auf, dass sich Versicherer immer häufiger „Einwände vorbehalten“. |
Frage: Früher selten, aber nun immer häufiger lesen wir in den Abrechnungsschreiben: „Bitte beachten Sie, dass unsere Zahlung ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgt. Einwände zum Grund und zur Höhe behalten wir uns im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ausdrücklich vor.“ Darf der Versicherer so vorgehen?
Antwort: Das ist eine durchaus schlaue Reaktion der Versicherer auf verbreitete Rechtsprechung. Denn viele Gerichte sagen: Wenn der Versicherer vorgerichtlich auf bestimmte Positionen vorbehaltlos geleistet habe, könne er im Rechtsstreit nicht mehr davon abweichen.
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