· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Kein Abzug bei Reparatur des werkstatteigenen Fahrzeugs
| Das LG Hannover hat zum Dauerbrenner „Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs“ Stellung bezogen: Dem geschädigten Fahrzeugeigentümer ist die Eigenreparatur zu Selbstkosten, also ohne den Unternehmergewinn, nur dann zuzumuten, wenn er in der fraglichen Zeit infolge unzureichender Auslastung nicht in der Lage war, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen. Damit liegt das LG Hannover (Beschluss vom 2.3.2012, Az. 8 S 82/11; Abruf-Nr. 123196 ) auf einer Linie mit dem BGH und vielen weiteren Gerichten. |
PRAXISHINWEISE |
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Weiterführende Hinweise
- Textbaustein 046: Unfallreparatur am werkstatteigenen Fahrzeug
- Beitrag „Abzug der Gewinnspanne bei Reparatur eines werkstatteigenen Autos rechtens?“, UE 5/2011, Seite 16
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 2 | ID 36303960