· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Kosten für Probefahrt erstattungspflichtig
| Ist am Ende einer Unfallschadenreparatur eine Probefahrt erforderlich und stellt die Werkstatt dafür einen Betrag in Rechnung, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer diese Kosten erstatten (AG Heinsberg, Urteil vom 28.3.2013, Az. 36 C 81/12 ; Abruf-Nr. 131369 ; eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Frese, Heinsberg). |
PRAXISHINWEIS | Die These der Versicherer, die Kosten der Probefahrt seien als Gemeinkosten im Stundenverrechnungssatz enthalten, wird durch die vielfache Wiederholung nicht richtiger. Denn es ist Sache der Werkstatt, ob sie diese Kosten in die Basiskalkulation nimmt oder dort berechnet, wo sie anfallen. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 2 | ID 39323420