· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Kosten für Probefahrt erstattungspflichtig
| Nach dem AG Heinsberg und dem AG Erkelenz hat jetzt auch das AG Freising entschieden, dass die in der Reparaturrechnung aufgeführten Kosten für eine Probefahrt nach der Unfallschadenreparatur erstattungsfähig sind (AG Freising, Urteil vom 7.8.2014, Az. 1 C 221/14 ; Abruf-Nr. 142889 ; eingesandt von Rechtsanwältin Anna Kolbinger, Ergoldsbach). |
PRAXISHINWEIS | Nutzen Sie in den Fällen, in denen die Haftplichtversicherer nicht für die Probefahrtkosen zahlen wollen, den Textbaustein 352. |
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