· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Kunde fährt Auto vorerst teilrepariert weiter - Was muss der Versicherer erstatten?
| Das Leben ist bunt, und so kann es viele Gründe geben, ein verunfalltes Fahrzeug nur im Mindestmaß zu reparieren. Eine Motivation dafür kann darin liegen, ohnehin nach einem absehbaren Modellwechsel einen neuen Wagen bestellen zu wollen. In diesem Zusammenhang erreichte „Unfallregulierung effektiv“ folgende Frage. |
Frage: Am Fahrzeug unseres Kunden ist ein unverschuldeter Unfallschaden eingetreten, dessen Reparaturkosten unterhalb des Wiederbeschaffungswertes (WBW) liegen. Sie sind aber höher als die Differenz aus WBW und Restwert. Das Fahrzeug soll nur soweit repariert werden, dass der Kunde damit legal und sicher fahren kann. Denn er war schon vor dem Unfall entschlossen, nach dem Modellwechsel in einigen Monaten ein neues Fahrzeug zu kaufen. Was muss der Versicherer erstatten, wenn der Kunde so vorgeht? Im Gutachten ist auch eine Wertminderung notiert. Wie steht es mit der Mehrwertsteuer aus der Teilreparatur?
Antwort: Sie schreiben, die Reparaturkosten lägen unterhalb des WBW. Da muss man aber unbedingt genauer hinschauen.
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