· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Nochmal: Rechnung auf Versicherer ausstellen?
| In der Ausgabe 7/2013 haben wir die Frage eines Lesers beantwortet, ob die Reparaturrechnung neuerdings auf den Versicherer ausgestellt werden solle. Wir hatten die Leser gebeten mitzuteilen, ob diese Forderung ein Einzelfall sei oder ob das Schule mache. Die eingegangenen Hinweise zeigen: Im Rahmen gesteuerter Schäden wird nicht selten verlangt, dass die Rechnung auf den Versicherer ausgestellt wird. Und das sind die Folgen. |
Rechnung nur bei Leistungsaustausch
Eine Rechnung mit Mehrwertsteuer darf nur auf denjenigen ausgestellt werden, der auch der Leistungsempfänger ist. Wenn der Versicherer das also will, muss er auch der Auftraggeber der Reparatur sein. Ein Vertragsverhältnis gibt es dabei nur zwischen der Werkstatt und dem Versicherer. Der Eigentümer des Fahrzeugs ist in diesem Fall außen vor.
Wer nicht Auftraggeber ist, darf auch nicht reklamieren
Aus Sicht der Werkstatt mag das den Vorteil haben, dass der Fahrzeughalter dann kein Reklamationsrecht hinsichtlich der Werkleistung hat. Denn er ist ja nicht der Vertragspartner. Stattdessen ist der Versicherer der Träger der werkvertraglichen Gewährleistungsrechte.
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