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  • 23.01.2018 · Nachricht · Schadenabwicklung

    Pkw mit Allrad, ein Reifen beschädigt, zwei ersetzt

    | Wird bei einem Haftpflichtschaden ein Reifen beschädigt und werden auf der Achse beide Reifen erneuert, um Unterschiede beim Abrollumfang zu vermeiden, so kommt ein „Neu für alt-Abzug“ zwar in Betracht. Er ist aber im Einzelfall nicht vorzunehmen, wenn dem Geschädigten daraus kein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, entschied das AG Stuttgart. |