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  • 23.01.2018 · Download · Kfz-Werkstätten · Schadenabwicklung

    348: Anspruch auf achsweise Erneuerung der Reifen (H)

    Mit dem Textbaustein 348 untermauern Sie gegenüber dem Versicherer den Anspruch auf achsweise Erneuerung der Reifen im Haftpflichtschadenfall in zwei Sachverhaltsvarianten: 1. Der Austausch nur eines Reifens würde zu einer ungleichen Profiltiefe und damit zu einem Sicherheitsproblem führen. 2. Der beschädigte Reifen ist definitiv nicht mehr lieferbar.