· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Reifen achsweise erneuern, obwohl nur einer kaputt ist?
| Ist ein Reifen einer Achse, insbesondere der Vorderachse, durch den Unfall so beschädigt, dass er erneuert werden muss, hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass beide Reifen der Achse auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners erneuert werden. So hat das AG Heinsberg entschieden. |
Im dem Fall, der dem Urteil zugrunde lag, hatten die Vorderreifen noch eine Profiltiefe von 4,5 Millimetern. Das Gericht hat sowohl den Sachverständigen angehört, der das ursprüngliche Schadengutachten angefertigt hatte als auch ein Gutachten für das Gerichtsverfahren eingeholt und den Gerichtsgutachter befragt.
Risiko besteht, Toleranz liegt im Nebel
Beide Experten waren übereinstimmend der Auffassung, dass eine optimale Spurtreue und Straßenlage eine achsweise in etwa gleichmäßige Profiltiefe erfordert. Unterschiedlicher Auffassung waren sie hinsichtlich hinnehmbarer Abweichungen und Toleranzen.
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