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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Schadenregulierungspauschale für Werkstatt?

    | Dass Werkstätten oftmals faktisch die „Abwicklungsarbeit“ rund um Haftpflichtschäden erledigen, ist wirtschaftliche Realität. Im Rahmen der üblichen Nebenleistung aus § 5 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist das auch in - weit gesteckten - Grenzen zulässig. Keine Arbeit ohne Lohn, denkt ein Leser - und schießt dabei über das Ziel hinaus. |

     

    Frage: Wenn wir uns für die Kunden um deren Unfallschäden kümmern, berechnen wir immer eine „Regulierungspauschale analog § 5 RDG“. Bisher haben wir das Geld sehr oft von den gegnerischen Versicherern bekommen. Aber zunehmend gibt es Schwierigkeiten. Wie können wir argumentieren, dass die Versicherer die Position erstatten müssen?

     

    Antwort: Gar nicht! Ein solcher Anspruch ist nicht durchsetzbar. Wenn Sie jemals Geld auf diese Position erhalten haben, haben Sie in zweierlei Hinsicht Glück gehabt.