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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Schritt für Schritt erklärt: Wenn ein Unfallkunde in die Werkstatt kommt

    | Woran muss der Unfallsachbearbeiter in der Werkstatt denken, wenn der Unfallkunde in die Werkstatt kommt, und welche Schritte sind in welcher Reihenfolge sinnvoll? Diese Fragen, die auf den Anregungen einiger „UE“-Leser beruhen, beantwortet der folgende Beitrag. |

    Erstkontakt mit dem Kunden

    Wenn der Kunde nicht in die Werkstatt kommt, sondern „die Werkstatt zum Kunden“ (Hol- und Bringservice, Abschleppvorgang etc.), ist die Frage zu klären, ob eine Widerrufsbelehrung erforderlich ist. Hier gilt:

     

    • Sie ist notwendig, wenn bei einer „Außer-Haus-Aktivität“ Ihr Kunde als Verbraucher handelt (siehe UE 5/2014, Seite 9).
     Also kann Folgendes richtig sein: Erst Gutachten abwarten, dann gegebenenfalls das Unfallfahrzeug kaufen und dann den Versicherer informieren.