Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    So gehen Sie mit Prüfberichten bei Haftpflichtschäden richtig um

    | Vom Versicherer initiierte „Prüfberichte“ zu Kostenvoranschlägen, Schadengutachten und Rechnungen führen meist zu Kürzungen seitens der Versicherer in der Schadenregulierung - häufig zu unrecht. Denn viele Prüfberichte erweisen sich als rechtlich oder technisch oder in beiderlei Hinsicht nicht tragfähig. Erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen, je nachdem, welchen oder welche Fehler der Prüfbericht aufweist, und wie Ihre Chancen stehen, sich gegenüber dem Versicherer durchzusetzen. |

     

    Im Bestreben der Versicherer, die Ausgaben zu reduzieren, haben sich verschiedene oft aus Sachverständigenbüros heraus entstandene Dienstleister entwickelt, die im Auftrag von Versicherern und nicht selten nach deren Vorgaben Kostenvoranschläge, Schadengutachten und Rechnungen „prüfen“. Teilweise werden echte inhaltliche Prüfungen vorgenommen, aber zumeist wird lediglich die Übereinstimmung der Inhalte mit vorgegebenen Voreinstellungen überprüft. Das ist dann letztlich nur ein Filtervorgang ohne inhaltliche Substanz.

    Interne Vorgaben versus Schadenersatzrecht

    Schadenrechtliche Grundlagen werden selten beachtet, aber regelmäßig behauptet. So entwickelt sich ganz nebenbei ein (erwünscht) falsches Rechtsverständnis bei den Marktbeteiligten. Wenn man im Autohaus im Zuge der Inzahlungnahme eines unreparierten Fahrzeugs zum tausendsten Mal gelesen hat „UPE-Aufschläge sind bei der Fiktivabrechnung nicht angefallen und werden deshalb nicht erstattet.“, glaubt Mancher irgendwann, dass das so richtig sei.