· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Schaden an sicherungsübereignetem Fahrzeug in Privathand: Schadenersatz brutto oder netto?
| Das verunfallte Fahrzeug ist von einer Privatperson gekauft, aber über eine Bank finanziert. Zur Sicherheit für den Kredit hat die Person das Fahrzeug an die Bank sicherungsübereignet. Im Rahmen der Schadenabwicklung stellen sich Versicherer dann aktuell gern auf den Standpunkt: Damit gehört das Fahrzeug der Bank. Die Bank ist ein Unternehmen. Also müsse auf deren Verhältnisse abgestellt werden, mithin sei der Schaden nur netto zu erstatten. So fehlt am Ende Geld. Aber stimmt das überhaupt? |
Leasing und Finanzierung sind zwei Paar Schuhe
Zur Beantwortung der Frage, ob der Versicherer den Schaden netto oder brutto erstatten muss, ist zunächst einmal ein elementarer Unterschied zu den ‒ insoweit auch umstrittenen ‒ Privatleasingfällen zu beleuchten:
- Die Leasinggesellschaft kauft das Fahrzeug vom Händler in ihr Betriebsvermögen, aus dem heraus sie es an den Leasingnehmer vermietet.
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