· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Totalschaden: Alte Kennzeichen wiederverwenden?
| Offenbar ist keine Schadenposition zu popelig, um nicht zum schadenrechtlichen Problem zu werden. Und so erreicht uns eine Leserfrage, die wir für Fake News gehalten hätten, wenn wir nicht das Abrechnungsschreiben gesehen hätten. Wir haben es vorsichtshalber archiviert. |
Frage: Bei einem Totalschaden streicht nun ein Versicherer die Erstattung von 18,50 Euro für die neuen Kfz-Kennzeichen. Begründung: Die waren nicht beschädigt, und bei der Zulassungsstelle könne man veranlassen, dass das neue Fahrzeug die alten Kennzeichen bekommt. Dann bräuchten keine neuen Blechschilder geprägt zu werden. Ist dieser Einwand berechtigt?
Antwort: Da mussten wir erst einmal recherchieren, ob und wie das geht. Und in der Tat: Die alte Karenzzeit, bis ein Kennzeichen wiedererteilt wird, gibt es nicht mehr. Nimmt man die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeugs in einem Aufwasch vor, ist also ein nahtloses Behalten der alten Kennzeichen möglich. Wird der Unfallwagen abgemeldet und der Ersatzwagen erst später angemeldet, muss das Kennzeichen sofort nach der Abmeldung reserviert werden.
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