18.12.2013 · Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Versicherer trotz fehlender Einsicht in Ermittlungsakte in Verzug
| Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer ist spätestens sechs Wochen nach Anspruchsstellung in Verzug. Dass er die Ermittlungsakte noch nicht einsehen konnte, entlastet ihn nicht. Denn er kann sich ein Bild von der Unfallangelegenheit auch durch Befragung seines Versicherungsnehmers machen, entschied das OLG Stuttgart (Beschluss vom 18.9.2013, Az. 3 W 46/13, Abruf-Nr. 133807 ). |
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