· Fachbeitrag · Schadenabwicklung
Was gilt in Bezug auf Rabatte bei Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs im Haftpflichtfall?
| Die Entscheidung des BGH zum Werksangehörigenrabatt zieht - wie erwartet - weitere Kreise. Denn es war nur eine Frage der Zeit, bis der erste Versicherer von einer Kfz-Werkstatt verlangt, dass sie ihm bei der Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs einen Rabatt auf die Werkstattleistung und die Ersatzteile einräumt. Erfahren Sie, mit welchen Argumenten Sie sich dagegen wehren. |
Frage: Ein Vorführwagen wurde bei einem Haftpflichtschaden beschädigt. Wir rechnen auf Gutachtenbasis ab. Nun wendet der Versicherer ein, seit der Entscheidung des BGH zum Werksangehörigenrabatt sei doch klar, dass wir nur noch unsere Eigenkosten erstattet bekämen. Das gelte erst recht für die Teile, weil wir doch beim Hersteller oder den sonstigen Einkaufsquellen einen hohen Rabatt auf die unverbindliche Preisempfehlung bekämen. Ist das richtig?
Unsere Antwort: Es war abzusehen, dass die Versicherer in der für sie bisher nachteilig geklärten Frage des Schadenersatzes bei der Reparatur werkstatteigener Autos aufgrund der Entscheidung des BGH zum Werksangehörigenrabatt Morgenluft wittern.
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