29.07.2020 · Nachricht · Schadenabwicklung
Zug um Zug-Verurteilung mit Kostenquote
| Der gegnerische Versicherer muss die Reparaturkosten ohne Abstriche erstatten, wenn die Reparatur auf der Grundlage eines Schadengutachtens erfolgt und der Geschädigte auch den Auftrag zur Reparatur auf der Grundlage des Gutachtens erteilt hat. Allerdings kann der Versicherer vom Geschädigten verlangen, dass er ihm eventuelle Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt abtritt. Weil der Versicherer darauf einen Anspruch hat, erfolgt die Verurteilung zur Zahlung nur Zug um Zug gegen die Abtretung. Das ist ggf. von Amts wegen zu beachten, entschied das AG Münster. |
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