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  • 31.07.2017 · Nachricht · Schadenabwicklung/Haftung

    Haftung für angeblich beim Abschleppen verursachten Schaden

    | Wendet sich der Fahrer eines pannenbedingt fahrunfähigen Fahrzeugs an seinen Automobilclub und schickt der dann einen Abschleppwagen, ist der Automobilclub der Auftraggeber des Abschleppunternehmers. Der Abgeschleppte kann dann vom Abschleppunternehmer keinen Schadenersatz wegen Verletzung der Pflichten aus dem Abschleppvertrag für eine angeblich beim Abschleppen entstanden Beschädigung einfordern, entschied das AG Oranienburg. |