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  • 12.12.2017 · Nachricht · Schadenminderungspflicht

    Geschädigter muss nicht den billigsten Weg wählen

    | Eine Fürsorgepflicht des Geschädigten, zugunsten des Schädigers den denkbar billigsten Reparaturweg zu wählen, besteht nicht. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls bleibt Herr des Restitutionsgeschehens und darf die Reparaturwerkstatt frei wählen, entschied das AG Chemnitz. |