· Fachbeitrag · Standgeld
13 Euro Standgeld pro Tag für 220 Tage
| Wendet der gegnerische Versicherer ein, der Unfall könne sich nicht so ereignet haben, wie vom Geschädigten geschildert, was man bereits auf den Schadenbildern im Gutachten sehen könne, darf der Geschädigte das Fahrzeug bis zur Klärung aufbewahren. Steht es dazu in einer Werkstatt und berechnet die dafür täglich 13 Euro Standgeld, muss der Versicherer nach Ansicht des LG Karlsruhe die Kosten auch dann erstatten, wenn bis zur Klärung 220 Tage vergehen. |
Der Geschädigte war in einen Auffahrunfall mit mehreren Beteiligten verwickelt. Das Büro Grüne Karte e.V. benannte für den ausländischen Unfallbeteiligten einen deutschen Korrespondenzversicherer. Der stellte sich stur auf den Standpunkt, der ausländische Beteiligte sei allenfalls anteilig der Verursacher und erstattete nur einen Bruchteil der geltend gemachten Kosten.
Auf Klagezustellung hin zahlte der Versicherer sofort
Erst als die Klage zugestellt wurde, änderte er schlagartig seine Meinung und akzeptierte sofort die volle Haftung. Bevor der Prozess also richtig in Gang kam, hat er nahezu alles bezahlt.
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