· Nachricht · Standgeld
Standgeld während Streit um Wiederbeschaffungswert
| Der Geschädigte darf das verunfallte Fahrzeug bei der Werkstatt aufbewahren, wenn er ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchführen lässt, weil er den Wiederbeschaffungswert für zu niedrig hält, den der vom Versicherer entsandte Schadengutachter ermittelt hat. Berechnet die Werkstatt dafür Standgeld, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer dafür aufkommen, entschied das AG Duisburg-Hamborn. |
Der Versicherer hatte eingewandt, der gerichtlich eingesetzte Sachverständige hätte ja auf der Grundlage des Gutachtens und den darin enthaltenen Bildern entscheiden können. Doch das Gericht hält es für nachvollziehbar, dass der Geschädigte sichergehen wollte, weil er nicht abschätzen konnte, ob das Fahrzeug noch zur Verfügung stehen müsse (AG Duisburg-Hamborn, Urteil vom 27.10.2017, Az. 9 C 224/17, Abruf-Nr. 197452, eingesandt von Rechtsanwalt Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde).
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