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  • · Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze

    Stundenverrechnungssatz fiktiv - Versicherer überspannt den Bogen eindeutig

    | Ein sehr markiges Urteil des AG Berlin-Mitte zu einem fiktiv abzurechnenden Schaden an einem BMW zeigt deutlich, mit welch harten Bandagen gekämpft wird. Der Richter nennt die Vorgehensweise des Versicherers, mit offenbar frei erfundenen Stundenverrechnungssätzen zu operieren, beim Namen: Prozessbetrug. |

     

    Stundenverrechnungssätze offenbar frei erfunden

    Der Versicherer ließ vortragen, eine BMW-Werkstatt am Ort des Geschehens verrechne für Karosseriearbeiten pro Stunde netto 78,50 Euro und für Lackarbeiten pro Stunde 106,25 Euro. Das Lackmaterial sei im Stundensatz für die Lackierarbeiten enthalten. Das seien die üblichen „Aushangpreise“ und nicht etwa Sonderkonditionen für Versicherer. Als Zeuge dafür benannte der Versicherer den Geschäftsführer der Werkstatt. Der sagte dann auch aus: Karosserie 139,64 Euro, Lackarbeiten 128,25 Euro, Materialzuschlag für Lack 42 Prozent auf den Lackierlohn.

     

    Die Differenz zwischen der gutachterlichen Reparaturkostenprognose und dem vom Versicherer auf die offenbar frei erfundenen Sätze gekürzten Erstattungsbetrag betrug 1.622,56 Euro. Diesen Betrag muss der Versicherer nun nachzahlen (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.8.2012, Az 111 C 3172/10; Abruf-Nr. 122752; eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin).