· Fachbeitrag · Stundenverrechnungssätze
Verweis auf andere Werkstätten: Es wird weiterhin gelogen, dass sich die Balken biegen
| Ein Beschluss des OLG Hamburg zeigt, dass es sich nach wie vor lohnt, bei der fiktiven Abrechnung den Behauptungen der Versicherer zu den vorgeblichen Stundenverrechnungssätzen nachzugehen. Denn im Hamburger Verfahren hatte der Versicherer drei Werkstätten benannt, die er für gleichwertig hielt. Dazu hat er Stundenverrechnungssätze genannt, die diese Werkstätten abrechneten, und zwar auch für Privatkunden. Auch hat er behauptet, die Werkstätten seien Eurogarant-zertifiziert. Der Beweisaufnahme hat nahezu keine der Behauptungen standgehalten. |
Fiktive Abrechnung: Durchaus auch ein Werkstattthema
Die fiktive Abrechnung trifft auch die Werkstatt, wenn ein Fahrzeug mit einem Reparaturschaden unrepariert in Zahlung genommen wird. Ist das beschädigte Fahrzeug älter als drei Jahre und wurde es nicht konsequent in der Markenwerkstatt gewartet, ist ein Verweis auf die in einer gleichwertigen Werkstatt entstehenden Kosten möglich. Allerdings müssen die herangezogenen Kosten auf Preisen beruhen, die keine Versicherungssonderpreise sind.
So gut wie keine Behauptung hat sich bestätigt
Im Hamburger Verfahren zeigte sich: Eine Werkstatt gab es schon lange nicht mehr. Eine andere war entgegen der Behauptung des Versicherers keine Eurogarant-Werkstatt. Teilweise waren Preise genannt, die von den Werkstätten noch nicht einmal als Sonderpreise für Versicherungen bestätigt wurden, also Preise unterhalb der dort berechneten niedrigsten Preise. Und teilweise waren Versicherungssonderpreise benannt, die den Privatkunden nicht berechnet werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 28.4.2014, Az. 14 U 10/14; Abruf-Nr. 141918; eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin).
Vortrag mindestens am Rande des versuchten Betrugs
Ähnlich wie in dem legendären Berliner Verfahren (UE 10/2012, Seite 8) berühren oder überschreiten die Tatsachenbehauptungen des Versicherers die Grenzen des versuchten Prozessbetrugs.
PRAXISHINWEIS | Es ist sinnvoll, die Behauptungen der Versicherer zu kontrollieren. Weil die benannten Werkstätten regelmäßig im Nahbereich des Geschehens liegen, müsste eine Überprüfung machbar sein. Ob der genannte Betrieb zu den Eurogarant-Betrieben gehört, lässt sich auf der Internetseite www.eurogarant.de unter dem Button Firmenverzeichnis → Firmensuche überprüfen. Wenn ein Betrieb ganz vom Markt verschwunden ist, dürfte das regional auch feststellbar sein. Und Preise sind nach der Preisangabenverordnung öffentlich. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Stundenverrechnungssatz fiktiv - Versicherer überspannt den Bogen eindeutig“, UE 10/2012, Seite 8