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  • 21.02.2025 · Nachricht · SV-Honorar

    AG Böblingen: Grundlage der Gutachterkosten sind die Reparaturkosten vor der Verweisung auf eine andere Werkstatt

    | Der Schadengutachter kalkuliert mit den Stundenverrechnungssätzen der Markenwerkstatt am Ort, weil das nach der BGH-Rechtsprechung die Grundlage ist, solange der Versicherer bei der fiktiven Abrechnung noch nicht auf eine andere Werkstatt verwiesen hat. Der Versicherer greift zur Verweisung, weil das betroffene Fahrzeug älter als drei Jahre und nicht scheckheftgepflegt ist. Ist die Grundlage für das Gutachtenhonorar der Schadenbetrag vor oder nach der Verweisung? Darüber hatte das AG Böblingen zu entscheiden. |