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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Totalschaden

    Benzin im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden

    | Auch das AG Solingen hält eine Verpflichtung des Geschädigten für unzumutbar, aus seinem bei dem Unfall zum Totalschaden gewordenen Fahrzeug den restlichen Treibstoff abzusaugen und für das Folgefahrzeug aufzubewahren. Der restliche Tankinhalt ist für den Geschädigten also verloren. Damit ist er eine ersatzpflichtige Schadenposition (AG Solingen, Urteil vom 18.6.2013, Az. 12 C 638/12; Abruf-Nr. 132746 ). Genauso sieht es das LG Kiel (Urteil vom 19.7.2013, Az. 13 O 60/12; Abruf-Nr. 133020 ). |