06.02.2013 · Fachbeitrag · Totalschaden
Brutto-brutto-Vergleich für die Grenzziehung
| Für die Abgrenzung des wirtschaftlichen Totalschadens vom Reparaturschaden ist bei Haftpflichtschäden stets der Brutto-brutto-Vergleich zu ziehen, meint das AG Neu-Ulm. |
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