· Nachricht · Totalschaden
Treibstoff im Tank als ersatzfähiger Schaden beim Totalschaden
| Beim Totalschaden hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des für ihn bei der Verwertung des Unfallfahrzeugs verloren gehenden Treibstoffs, der noch im Tank war (AG Ettlingen, Urteil vom 18.02.2019, Az. 1 C 116/18, Abruf-Nr. 207905 , eingesandt von Rechtsanwalt Rouven Winkler, Karlsruhe; AG Suhl, Urteil vom 09.01.2019, Az. 1 C 194/18, Abruf-Nr. 207897 , eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Zetzmann, Suhl). |
Das AG Ettlingen befasst sich mit der Gegenmeinung vom OLG Düsseldorf, wonach der Geschädigte den Treibstoff abzapfen und für sein Nachfolgefahrzeug verwahren müsse (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2017, Az. I-1 U 46/16, Abruf-Nr. 191751). Das hält das AG Ettlingen mit lesenswerten Gründen für aus praktischen Gründen nicht möglich. Es verneint schon die Möglichkeit des Abzapfens in Eigenregie („… am Schlauch saugen …“) und hält ein professionelles Absaugen für im Verhältnis zum Wert des Treibstoffs unwirtschaftlich. Mit diesem Urteil kann man gut gegenhalten, wenn sich der Versicherer auf das schwer vermittelbare Urteil vom OLG Düsseldorf beruft.
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