Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Versicherer zahlt und fordert aufgrund eines Prüfberichts zurück

    | Wenn ein Gutachten einen wirtschaftlichen Totalschaden ausweist (Reparaturkosten größer als WBW minus Restwert), der Geschädigte sein Fahrzeug auf dieser Grundlage unrepariert zum Restwert verkauft und der Versicherer auf dieser Basis abrechnet, kann er nicht später unter Vorlage eines Prüfberichts Geld zurückfordern, weil der Prüfbericht auf Reparaturkosten kommt, die kleiner sind als die Differenz aus WBW und Restwert (AG Bad Waldsee, Urteil vom 31.10.2013, Az. 1 C 201/13 ; Abruf-Nr. 133660 ; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Disposition des Geschädigten auf der Grundlage des Schadengutachtens ist jedenfalls dann zu schützen, wenn der Versicherer die Expertise zunächst auch zur Grundlage der Regulierung gemacht hat. Dieser Fall darf aber nicht mit dem Fall verwechselt werden, bei dem der Versicherer das Schadengutachten sofort beanstandet, also bevor der Geschädigte den Restwert realisiert hat.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 3 | ID 42427442