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  • · Fachbeitrag · Totalschaden

    Werbeaufschrift auf Reisebus bei Totalschaden entfernen: Muss der Schädiger Kosten erstatten?

    | Gewerblich genutzte Fahrzeuge tragen oft eine Werbebeschriftung. Dass beim Totalschaden die neue Fahrzeugbeschriftung einen Teil der Wiederbeschaffungskosten darstellt, ist unumstritten. Doch wie sieht es aus, wenn der Geschädigte Kosten aufwendet, um die Beschriftung nach einem Totalschaden zu entfernen, weil er spätere Imageprobleme befürchtet? Das ist Gegenstand einer Leserfrage. |

     

    Frage: Der Kunde ist Eigentümer eines Reisebusses, an dem eine sehr großflächige Firmenbeschriftung angebracht ist. An dem Bus ist ein Totalschaden entstanden. Nun wird er zum Restwert verkauft. Der Kunde möchte verhindern, dass das Fahrzeug in Internetportalen oder später beim Weiterverkauf durch den Restwertkäufer mit dieser Werbeaufschrift angeboten oder gar irgendwo repariert wieder auf den Straßen gesehen wird. Er fürchtet schlechte Presse für sein Unternehmen, wenn sein Bus als Schrott oder als zweifelhaft repariertes Fahrzeug irgendwo erscheint. Muss der Versicherer des Schädigers die Kosten der „Neutralisierung“ des Busses übernehmen?

     

    Antwort: Ein Urteil zu dieser Frage kann UE nicht präsentieren. Doch wir meinen, dass der Schädiger diese Kosten zu tragen hat. Bei einem Reisebus wäre es besonders kritisch, wenn der grobschlächtig repariert das Image des Unternehmens schädigt. Zum Vergleich: Verunfallt ein Flugzeug, bemüht sich die Fluggesellschaft stets, die Firmenlogos so schnell zu übermalen, dass die in den Nachrichten schon nicht mehr zu sehen sind.