· Fachbeitrag · Totalschaden
Winterräder des verunfallten Fahrzeugs passen nicht auf Ersatzfahrzeug - Teil des Schadens?
| Zu fast jedem Pkw hat der Nutzer seit ein paar Jahren, nämlich seit Einführung der Winterreifenregelung in der Straßenverkehrsordnung, einen Satz Winterräder. Beim Totalschaden stellt sich die Frage, ob der Schädiger bzw. dessen Versicherer die Differenz aus dem Verkauf der alten und dem Erwerb der neuen Winterreifen erstatten muss, wenn die alten Reifen nicht auf das Ersatzfahrzeug passen. Die Antwort lautet: „Nein“. |
Frage: Unsere Kundin hatte einen unverschuldeten Unfall mit einem Totalschaden. Sie hat sich ein Ersatzfahrzeug (gebraucht) gekauft, das nur über Sommerreifen verfügte. Die noch vorhandenen alten Winterräder konnte sie für das Ersatzfahrzeug (andere Marke/Typ) nicht verwenden. Die gebrauchten Winterräder wurden verkauft, der Erlös hat aber selbstredend nicht die Kosten für die neuen Reifen abgedeckt.
Die Kundin ist nun der Meinung, dass sie die Differenz von rund 400 Euro (Kosten neue Winterräder abzüglich Verkaufserlös alte Reifen) als Schaden geltend machen können müsste. Die neuen Reifen wären schließlich nicht erforderlich gewesen, hätte es nicht den Unfall und damit den Totalschaden mit der Folge der Anschaffung eines Ersatzwagens gegeben.
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