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  • 20.07.2017 · Nachricht · UE-Sonderausgabe

    Reparatur laut Gutachten und der Regress gegen den SV

    | Erteilt der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag, so zu reparieren, wie es der Sachverständige (SV) im Gutachten vorgesehen hat, ist er geschützt. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss ihm die Kosten erstatten, die die Werkstatt berechnet hat. Deshalb behaupten manche Versicherer, der SV habe im Gutachten Fehler gemacht – und nehmen ihn in Regress. Meist zu Unrecht, wie die UE-Sonderausgabe „Reparatur laut Gutachten und der Regress gegen den SV – zwei Seiten einer Medaille“ zeigt. Erfahren Sie, wie Sie als SV Regressansprüche vermeiden bzw. abwehren. |