20.07.2017 · Sonderausgaben · Kfz-Sachverständige · Gutachten
Reparatur laut Gutachten und der Regress gegen SV - zwei Seiten einer Medaille
Erteilt der Geschädigte der Werkstatt den Auftrag, so zu reparieren, wie es der Sachverständige (SV) im Gutachten vorgesehen hat, ist er geschützt. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer kann einzelne Rechnungspositionen nicht mehr angreifen. Er muss dem Geschädigten die Kosten erstatten, die die Werkstatt berechnet hat. Deshalb behaupten manche Versicherer, der SV habe Fehler gemacht, als er sein Gutachten erstellt hat – und nehmen ihn in Regress. Meist zu Unrecht, wie die Sonderausgabe zeigt. Erfahren Sie, wie Sie als SV Regressansprüche vermeiden bzw. abwehren.
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