· Nachricht · Verbringungskosten
Kein Anspruch auf Vorlage der Lackiererrechnung
| Auch mit einer Auskunftsklage kann der gegnerische Haftpflichtversicherer die Vorlage der Rechnung des Lackierers an den Reparaturbetrieb nicht erzwingen. So entschied das AG Baden-Baden. |
Für seine Entscheidung nennt das AG Baden-Baden zwei Gründe:
- 1. Die Vorlage der Rechnung zur Ermittlung der üblichen Verbringungskosten ist nicht notwendig.
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