· Fachbeitrag · Verbringungskosten
Verbringungskosten sind bei Reparatur zu erstatten
| Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer kann nach Ansicht des AG Backnang vom Geschädigten nicht verlangen, dass er eine Werkstatt sucht, die eine eigene Lackiererei hat, um Verbringungskosten zu vermeiden. |
Beachten Sie | Bisher waren die Verbringungskosten insbesondere dann ein Streitpunkt, wenn fiktiv abgerechnet wurde. Im Urteilsfall vor dem AG Backnang(Urteil vom 16.8.2012, Az. 6 C 225/12; Abruf-Nr. 122655, mitgeteilt durch RAin Birgit Schwarz, Weißenhorn) ging es aber um einen konkreten Reparaturvorgang. Also geht dieser Streit offenbar nun auch bei solchen Fällen los. Wir werden das beobachten und weiter berichten.
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 3 | ID 35257640