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  • 29.11.2024 · Nachricht · Vorschaden

    Information des Gutachters über Vorschaden durch Geschädigten: Gutachterkosten sind zu erstatten

    | Immer wieder wenden Versicherer in den Vorschadenfällen ein, das Gutachten sei unbrauchbar, weil es in den Details nicht passe. Daher müssten sie die Gutachterkosten nicht erstatten. Das hat das AG Köln nicht durchgehen lassen. Denn hier greift zum Schutz des Geschädigten der subjektbezogene Schadenbegriff. |