21.10.2021 · Nachricht · Vorteilsausgleich
Kein Vorteilsausgleich bei noch guten Reifen
| Haben die beim Unfall mechanisch beschädigten Reifen noch 5,5 und 6,5 mm Profiltiefe aufgewiesen, ist kein Raum für die Anrechnung eines Vorteilsausgleichs. So entschieden hat dies das AG Rheine. |
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