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  • · Fachbeitrag · Wertminderung

    Älteres Fahrzeug, viel gelaufen - Wertminderung oder nicht?

    | Die Wertminderung an etwas älteren Fahrzeugen und deren Verneinung durch die Versicherer ist immer wieder Quell des Ärgers. Aus diesem Spektrum erreichte die „UE“-Redaktion eine Leserfrage. |

     

    Frage: Unser Kunde hat einen Opel Astra H Eleganz Kombi, Baujahr 2005, der top gepflegt und 100.100 km gelaufen ist. Der Stoßfänger hinten war beschädigt, die Seitenwand hinten links musste instandgesetzt werden mit 85 AW, die Tür hinten links mit 15 AW. Das Fahrwerk musste vermessen, die Hinterachse eingestellt werden. Die Reparaturkosten betrugen 3.024,74 Euro netto. Wir haben dem Kunden geraten, 10 Prozent der Nettoreparatursumme als Wertminderung zu beanspruchen, also 302,47 Euro. Der Versicherer verweigert jede Erstattung. Das Fahrzeug sei zu alt und mehr als 100.000 km gelaufen. Wer hat Recht?

     

    Antwort: Niemand! Das „zu alt, zu viel gelaufen“-Argument ist nicht per se tragfähig.