· Fachbeitrag · Wertminderung
Berechnung der Wertminderung auf den Cent genau?
| Ein Urteil des AG Bautzen kommt zu dem Ergebnis, dass die Wertminderung am Fahrzeug 329,31 Euro betrage. Das habe nach Angaben des für das Gericht tätigen Sachverständigen eine „ganz aktuelle Berechnungsmethode“ ergeben ( Urteil vom 18.4.2012, Az. 20 C 1197/10 ; Abruf-Nr. 121821 ). |
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 3 | ID 34203790