· Fachbeitrag · Wertminderung
Beseitigung von Gebrauchsspuren: Attackiert der Versicherer eine Wertminderung zu Recht?
| „Die Wertminderung können wir nicht anerkennen, der Ersatz des Stoßfängers ist in diesem Fall eher eine Wertverbesserung durch Beseitigung der laufleistungsbedingten Schäden.“ So kontert ein Versicherer die Forderung nach einer Wertminderung bei einem relativ kleinen Schaden. Was ist von dieser Attacke des Versicherers zu halten? |
Intention des Versicherers mit Attacke gegen Wertminderung
Dass bei einem deutlich verknappten Angebot an Gebrauchtwagen die Wertminderung vom Betrag her sinken müsste, ist ziemlich offensichtlich. In der Antwort des Versicherers geht es aber nicht um die Höhe der Wertminderung, sondern um das „ob überhaupt“.
Auf das Objektive kommt es bei der Wertminderung nur untergeordnet an
Bei der Wertminderung kommt es vordringlich nicht darauf an, ob das Fahrzeug durch die Reparatur des Fahrzeugs objektiv nicht schlechter oder sogar im Detail besser wird. Die Wertminderung ‒ in der Sprache des BGH „merkantiler Minderwert“ ‒ basiert auf einer Abneigung des durchschnittlichen Autokäufers gegen ein vorverunfalltes Fahrzeug. Da er die Qualität und die Vollständigkeit der Reparatur als Laie nicht beurteilen kann, kann er seinen „Man weiß ja nie…“-Zweifeln am sichersten begegnen, indem er ein unfallfreies Fahrzeug kauft. Also wird man ein verunfalltes und repariertes Fahrzeug in einem normalen, nicht gestörten Markt kaum ohne einen Preisabschlag los.
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