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  • 26.06.2018 · Nachricht · Wertminderung

    Vom Versicherer bestelltes Gutachten und Wertminderung

    | Hat der Geschädigte es dem Versicherer überlassen, ein Schadengutachten einzuholen, und kommt der vom Versicherer beauftragte Sachverständige zu dem Ergebnis, es sei eine Wertminderung in Höhe von 250 Euro entstanden, muss der Versicherer sich daran festhalten lassen. So sieht es das AG Berlin-Mitte. |