· Fachbeitrag · Wertminderung
Was tun, wenn der Versicherer die Position „Wertminderung“ im Gutachten kürzt?
| Mehrere Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass einzelne Versicherer zurzeit wie folgt agieren: Wenn im vom Geschädigten eingeholten Schadengutachten eine Wertminderung beziffert wurde, lehnen sie nicht rundweg ab. Stattdessen schreiben sie, die vom Gutachter angenommene Wertminderung sei zu hoch und zahlen etwa die Hälfte. Der Kunde ist enttäuscht, der Sachverständige wird in ein schlechtes Licht gerückt. |
Frage: Darf der Versicherer bei der Wertminderung den im Gutachten bezifferten Betrag kürzen und wie kann man sich gegebenenfalls dagegen wehren?
Unsere Antwort: Das ist eine durchaus geschickte Strategie der Versicherer, wenn es darum geht, jeden denkbaren Euro zu sparen.
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