· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung auch bei 6,5 Jahre altem Fahrzeug mit 214.000 km
| Das AG Lübbecke hat bei einer 6,5 Jahre alten C-Klasse mit einem WBW von noch 10.000 Euro bei einem Schaden in Höhe von 3.600 Euro trotz einer Laufleistung von 214.000 km die vom Sachverständigen ermittelte Wertminderung in Höhe von 200 Euro zugesprochen. Denn bei einem solchen Fahrzeug sei ein reparierter Unfallschaden immer noch wertbildend ( Urteil vom 9.12.2011, Az. 3 C 410/11 ; Abruf-Nr. 120199 ; eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Jürgen Rudolph, Minden). |
Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 3 | ID 31272910