· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung
| Die Wertminderung ist neben den fiktiv abgerechneten Reparaturkosten zu erstatten, entschied das AG Osnabrück. |
In der Ausgabe 12/2015 hat UE die Frage eines Lesers, ob die Wertminderung auch bei einer fiktiven Abrechnung anlässlich eines Haftpflichtschadens zu erstatten sei, mit „ja“ beantwortet. Die Entscheidung des AG Osnabrück bestätigt nun die Auffassung der UE-Redaktion (AG Osnabrück, Urteil vom 7.7.2015, Az. 31 C 369/15, Abruf-Nr. 146008, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Bergmann, Bramsche).
PRAXISHINWEIS | Verwenden Sie als Werkstatt den Textbaustein 407 „Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung (H)“, wenn sie das Fahrzeug unrepariert in Zahlung genommen und sich den Schadenersatzanspruch hinsichtlich der Reparaturkosten und der Wertminderung haben abtreten lassen. |
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