· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung auch nach vollständiger und fachgerechter Reparatur
| Eine vollständige und fachgerechte Reparatur schließt eine merkantile Wertminderung des Fahrzeugs nicht aus. Diese Aussage des LG Mosbach ( Urteil vom 30.5.2012, Az. 5 S 13/12 ; Abruf-Nr. 122218 ) ist so selbstverständlich, dass man kaum versteht, wie eine Versicherung darüber streiten kann. Der folgende Beitrag erläutert daher noch einmal die Grundlagen der Erstattungsfähigkeit einer Wertminderung. |
Wertminderung kein Ausgleich für eine schlechte Reparatur
Die merkantile Wertminderung ist als Schadenposition kein Ausgleich für eine schlechte Reparatur. Sie kompensiert, dass sich reparierte Unfallfahrzeuge als Gebrauchtwagen schlechter verkaufen lassen.
Trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik reagiert der typische Gebrauchtwagenkäufer mit Kaufzurückhaltung. Im Originalton des BGH heißt es in dessen Urteil vom 23. November 2004 (Az. VI ZR 357/03; Abruf-Nr. 050015): „Der Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung, dass auf dem Gebrauchtwagenmarkt Unfallfahrzeuge einen geringeren Preis erzielen, als unfallfreie, weil verborgene technische Mängel nicht auszuschließen sind und das Risiko höherer Schadenanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur besteht, trifft trotz aller Fortschritte der Reparaturtechnik nach wie vor zu, zumal die technische Entwicklung im Fahrzeugbau insoweit auch höhere Anforderungen stellt.“
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