· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung bei 8 Jahre altem Fahrzeug mit erst 40.000 km
| Dass ein Pkw mit erst 40.000 km Laufleistung bereits acht Jahre alt ist, spricht nach Ansicht des AG Coburg nicht gegen die Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung. |
Das AG schließt sich der Auffassung des BGH an, dass es für die Wertminderung keine starre Altersgrenze gibt, und stellt auf den Einzelfall ab (AG Coburg, Urteil vom 15.3.2012, Az. 11 C 1548/11; Abruf-Nr. 121563).
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