· Fachbeitrag · Wertminderung
Wertminderung erst ab einer Mindestschadenhöhe?
| Ein äußerst zweifelhaftes Urteil zum Thema Wertminderung hat das AG Köln gefällt: Nur, wenn sich die Reparaturkosten auf zehn Prozent des Neupreises belaufen, soll nach Auffassung des Gerichts eine merkantile Wertminderung in Betracht kommen (AG Köln, Urteil vom 18.11.2011, Az. 269 C 149/11; Abruf-Nr. 122921 ). |
Wie zweifelhaft das Urteil ist, sieht man auf den ersten Blick: Das betroffene Fahrzeug hatte einen Listenpreis von zirka 340.000 Euro, tatsächlich verkauft wurde es für 250.000 Euro. Das würde bedeuten, dass jeder unter 25.000 Euro liegende Schaden (im Urteilsfall betrug der Schaden rund 16.000 Euro) nicht wertminderungsrelevant wäre. Das ist absurd.
PRAXISHINWEISE |
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Quelle: Ausgabe 10 / 2012 | Seite 2 | ID 35743350